Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Fahrrädern, Lastenrädern, Pedelecs, Anhängern und Zubehör
Stand: 16. Juni 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrrädern, Lastenrädern, Pedelecs, Fahrradanhängern, Schlössern, Akkus, Ladegeräten und sonstigem Zubehör zwischen Sikorad.de, André Sikora, Rundweg 65, 24238 Selent, Telefon: 01523 422 06 23, E-Mail: kontakt@sikorad.de, Website: sikorad.de, nachfolgend „Vermieter“, und den Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Mieter“.
1.2 „Mietgegenstand“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter vermieteten Fahrräder, Lastenräder, Pedelecs, Anhänger und Zubehörteile.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Mietvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Mietvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Werbemitteln stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Buchung.
2.2 Der Mieter kann auf der Website Mietgegenstände auswählen, den gewünschten Mietzeitraum angeben und die Buchung über den Buchungsprozess abschließen. Vor Absenden der Buchung kann der Mieter seine Angaben prüfen und korrigieren.
2.3 Bei Online-Buchungen gibt der Mieter durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ oder einer entsprechend eindeutigen Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
2.4 Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Buchung. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail, oder den Mietgegenstand zur vereinbarten Mietzeit bereitstellt.
2.5 Ist eine Vorauszahlung vereinbart, wird die Buchung erst nach fristgerechtem Zahlungseingang verbindlich reserviert. Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zahlungsaufforderung, kann der Vermieter die Buchung stornieren.
2.6 Ein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Modells besteht nur, wenn dieses Modell ausdrücklich bestätigt wurde. Andernfalls darf der Vermieter einen gleichwertigen Mietgegenstand bereitstellen.
3. Preise, Kaution und Zahlung
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
3.2 Der Mietpreis ist je nach gewählter Zahlungsart entweder bei Buchung, vor Mietbeginn oder spätestens bei Übergabe des Mietgegenstands fällig.
3.3 Der Vermieter kann vor oder bei Übergabe eine angemessene Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.
3.4 Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe, Reinigungskosten oder nicht zurückgegebenem Zubehör. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet oder mit berechtigten Forderungen verrechnet.
3.5 Als Zahlungsarten stehen die im Buchungsprozess oder vor Ort angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung, insbesondere Barzahlung, Kartenzahlung und gegebenenfalls Online-Zahlungsdienste.
3.6 Werden Zahlungsdienstleister eingesetzt, gelten ergänzend deren Vertragsbedingungen. Der Vermieter bleibt Vertragspartner des Mieters für die Vermietung.
3.7 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Zurückbehaltungsrechte unberührt.
4. Übergabe des Mietgegenstands
4.1 Der Mieter hat bei Übergabe auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn die Identität des Mieters nicht festgestellt werden kann.
4.2 Bei Übergabe wird der Zustand des Mietgegenstands dokumentiert. Bereits vorhandene erkennbare Schäden oder Besonderheiten werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und offensichtliche Schäden, fehlendes Zubehör oder Funktionsmängel unverzüglich vor Fahrtantritt anzuzeigen.
4.4 Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass ihm der Mietgegenstand einschließlich Zubehör übergeben wurde. Versteckte Mängel, die erst während der Nutzung erkennbar werden, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
4.5 Der Vermieter kann die Übergabe verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Mieter den Mietgegenstand nicht sicher nutzen kann, insbesondere bei erkennbarer Alkoholisierung, Drogeneinfluss, fehlender Fahreignung oder verweigerter Sicherheitsunterweisung.
5. Nutzung des Mietgegenstands
5.1 Der Mieter darf den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß, verkehrsüblich und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, nutzen.
5.2 Der Mietgegenstand darf nur auf dafür geeigneten Wegen und Flächen genutzt werden. Eine Nutzung abseits befestigter Wege, für Sprünge, Rennen, sportliche Wettbewerbe, Stunts, gewerbliche Transporte oder sonstige außergewöhnliche Belastungen ist nur erlaubt, wenn der Vermieter dies ausdrücklich gestattet hat und der Mietgegenstand dafür geeignet ist.
5.3 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nutzen, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein kann.
5.4 Der Mietgegenstand darf grundsätzlich nur vom Mieter genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Mieter bleibt in diesem Fall für die Einhaltung der Vertragspflichten verantwortlich.
5.5 Minderjährige dürfen Mietgegenstände nur nutzen, wenn der Vertrag durch eine sorgeberechtigte Person abgeschlossen wurde und die Nutzung nach Alter, Körpergröße, Erfahrung und Art des Mietgegenstands vertretbar ist.
5.6 Der Mieter darf keine technischen Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen, insbesondere keine Änderungen an Bremsen, Schaltung, Akku, Motor, Beleuchtung, Reifen, Schlössern, Kindersitzen, Gurtsystemen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Bauteilen.
5.7 Zubehör wie Schlösser, Akkus, Ladegeräte, Kindersitze, Gurte, Helme, Taschen oder Anhänger ist sorgfältig zu behandeln und zusammen mit dem Mietgegenstand zurückzugeben.
6. Besondere Regeln für Lastenräder, Kindertransport und Anhänger
6.1 Lastenräder, Kindersitze und Anhänger dürfen nur nach den Herstellerangaben, den technischen Freigaben und den gesetzlichen Vorgaben genutzt werden.
6.2 Zulässige Gesamtgewichte, Höchstlasten, Sitzplätze und Alters- oder Größenbegrenzungen sind einzuhalten.
6.3 Kinder dürfen nur auf dafür vorgesehenen Sitzplätzen befördert werden. Vorhandene Gurtsysteme sind während der Fahrt ordnungsgemäß zu verwenden.
6.4 Die Beförderung von Kindern, Tieren oder Lasten erfolgt auf Verantwortung des Mieters. Der Mieter hat vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass Ladung, Kinder, Tiere und Zubehör sicher befestigt sind und die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen.
6.5 Akkus und Ladegeräte von Pedelecs dürfen nur sachgemäß und nach den Hinweisen des Vermieters verwendet werden. Der Akku ist vor Hitze, Nässe, Sturzschäden und unsachgemäßer Lagerung zu schützen.
7. Sicherung gegen Diebstahl und Abstellen
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei jeder Abstellung gegen Diebstahl zu sichern.
7.2 Der Mietgegenstand ist mit den vom Vermieter mitgegebenen Schlössern zu verschließen und, soweit möglich, an einem festen Gegenstand anzuschließen.
7.3 Der Mietgegenstand darf nicht ungesichert, an offensichtlich unsicheren Orten oder über Nacht an ungeeigneten Orten abgestellt werden.
7.4 Zubehör, Akkus und Ladegeräte sind beim unbeaufsichtigten Abstellen nach Möglichkeit abzunehmen und sicher aufzubewahren, soweit der Vermieter nichts anderes vorgibt.
7.5 Schlüssel, Akkus, Ladegeräte, Schlösser und sonstiges Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
8. Mängel, Pannen und Reparaturen
8.1 Treten während der Mietzeit Mängel, ungewöhnliche Geräusche, Schäden oder Funktionsstörungen auf, hat der Mieter die Nutzung unverzüglich zu beenden, soweit eine sichere Weiterfahrt nicht gewährleistet ist.
8.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Mängel, Pannen oder Schäden zu informieren und dessen weitere Anweisungen abzuwarten.
8.3 Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind nicht gestattet. Ausgenommen sind einfache Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung weiterer Schäden, wenn eine vorherige Rücksprache mit dem Vermieter nicht möglich ist.
8.4 Reparaturen werden grundsätzlich durch den Vermieter oder eine vom Vermieter beauftragte Fachwerkstatt durchgeführt.
8.5 Hat der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, trägt er die erforderlichen Reparaturkosten. Normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch trägt der Vermieter.
8.6 Liegt ein vom Mieter nicht zu vertretender Mangel vor, bemüht sich der Vermieter um Abhilfe, insbesondere durch Reparatur, Austausch oder anteilige Erstattung des Mietpreises, soweit die Nutzung beeinträchtigt war.
9. Unfall, Diebstahl und Verlust
9.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Verlust oder sonstigen erheblichen Schaden hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
9.2 Bei Personenschäden, Beteiligung Dritter, ungeklärter Schuldfrage, Diebstahl, Vandalismus oder erheblichem Sachschaden ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.
9.3 Der Mieter hat dem Vermieter einen wahrheitsgemäßen Bericht zum Vorfall zu übermitteln. Der Bericht soll, soweit bekannt, Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, Fotos, Namen und Kontaktdaten beteiligter Personen sowie polizeiliche Vorgangsnummern enthalten.
9.4 Bei Diebstahl sind dem Vermieter alle Schlüssel, Schlösser, Akkus, Ladegeräte und sonstigen Zubehörteile zurückzugeben, soweit diese nicht ebenfalls entwendet wurden. Der Mieter hat eine polizeiliche Anzeige nachzuweisen.
9.5 Der Mieter darf gegenüber Dritten keine Schuldanerkenntnisse abgeben, die über die wahrheitsgemäße Darstellung des Geschehens hinausgehen.
10. Haftung des Mieters
10.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands und Zubehörs, soweit er diese schuldhaft verursacht hat.
10.2 Der Mieter haftet insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung, verbotswidrige Weitergabe, nicht ordnungsgemäße Sicherung, Bedienungsfehler, verspätete Rückgabe oder Verstoß gegen diese AGB.
10.3 Für normale Abnutzung bei vertragsgemäßer Nutzung haftet der Mieter nicht.
10.4 Bei Diebstahl haftet der Mieter, soweit der Diebstahl durch eine schuldhafte Verletzung seiner Sicherungspflichten ermöglicht oder begünstigt wurde.
10.5 Besteht eine Diebstahlversicherung, wird eine Versicherungsleistung zugunsten des Mieters berücksichtigt. Nicht von der Versicherung gedeckte Beträge, insbesondere Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse oder Kürzungen wegen Obliegenheitsverletzungen, können dem Mieter berechnet werden, soweit er hierfür verantwortlich ist.
10.6 Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden schuldet der Mieter den erforderlichen Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich etwaiger Versicherungsleistungen, soweit er haftet.
10.7 Der Vermieter ist berechtigt, Schäden nach Rückgabe zu dokumentieren und dem Mieter innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Rückgabe nicht sofort erkennbar waren.
11. Haftung des Vermieters
11.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Der Vermieter haftet außerdem unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
12. Mietdauer und Rückgabe
12.1 Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
12.2 Eine Rückgabe außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
12.3 Gibt der Mieter den Mietgegenstand verspätet zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietpreis zeitanteilig oder je angefangenem Miettag berechnen.
12.4 Weitergehende Schäden wegen verspäteter Rückgabe, insbesondere Ausfall einer Anschlussvermietung, zusätzliche Transportkosten oder Personalaufwand, kann der Vermieter nur verlangen, soweit sie tatsächlich entstanden und nachweisbar sind.
12.5 Der Mietgegenstand ist in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand einschließlich sämtlichen Zubehörs zurückzugeben. Bei ungewöhnlicher Verschmutzung kann der Vermieter erforderliche Reinigungskosten berechnen.
12.6 Fehlendes Zubehör, Schlüssel, Schlösser, Akkus, Ladegeräte oder sonstige überlassene Gegenstände werden dem Mieter berechnet, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
13. Stornierung durch den Mieter
13.1 Der Mieter kann die Buchung bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
13.2 Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn berechnet der Vermieter eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises.
13.3 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.4 Soweit der Vermieter einen höheren Schaden geltend macht, muss er diesen konkret nachweisen. Eine Stornopauschale wird dann nicht zusätzlich verlangt.
13.5 Erscheint der Mieter ohne vorherige Stornierung nicht zur vereinbarten Übergabe, gilt dies als Stornierung am Miettag. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis verlangen, soweit der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet werden konnte. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten.
14. Widerrufsrecht bei Online-Buchungen
14.1 Bei Buchungen über einen konkret bestimmten Mietzeitraum handelt es sich um eine termingebundene Leistung. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum betrifft.
14.2 Die vertraglichen Stornierungsregelungen in Ziffer 13 bleiben hiervon unberührt.
15. Verfügbarkeit, Ersatzleistung und Rücktritt des Vermieters
15.1 Sollte der gebuchte Mietgegenstand trotz sorgfältiger Planung nicht verfügbar sein, etwa wegen Beschädigung, verspäteter Rückgabe durch Vormieter, Diebstahl oder höherer Gewalt, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich.
15.2 Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzgegenstand anzubieten.
15.3 Nimmt der Mieter den Ersatzgegenstand nicht an oder ist kein geeigneter Ersatz verfügbar, wird ein bereits gezahlter Mietpreis für den nicht erbrachten Zeitraum erstattet.
15.4 Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Vermieter die Nichtverfügbarkeit zu vertreten hat.
16. Wetter, höhere Gewalt und Sicherheit
16.1 Wetterbedingungen allein berechtigen den Mieter nicht zur kostenfreien Stornierung, soweit die Nutzung des Mietgegenstands weiterhin möglich und zumutbar ist.
16.2 Der Vermieter kann die Übergabe oder Nutzung verweigern oder abbrechen, wenn erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen, insbesondere bei Unwetter, Sturm, Glätte, Hochwasser, behördlichen Warnungen oder sonstigen Gefahrenlagen.
16.3 Wird die Vermietung aus Sicherheitsgründen durch den Vermieter abgesagt, erhält der Mieter einen Ersatztermin oder eine Erstattung für den nicht nutzbaren Mietzeitraum.
17. Speicherung des Vertragstextes und Kundeninformationen
17.1 Der Mieter erhält nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Vertragsdaten per E-Mail oder in Textform.
17.2 Die jeweils gültigen AGB können auf der Website des Vermieters eingesehen und gespeichert werden.
17.3 Der Vertragstext wird vom Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Der Mieter sollte die Buchungsbestätigung und die AGB für seine Unterlagen speichern.
18. Datenschutz
18.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
18.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters, die auf der Website abrufbar ist.
18.3 Soweit im Zusammenhang mit Ausweisprüfung, Kaution, Unfall, Diebstahl oder Schadensabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit es für Vertragserfüllung, Beweissicherung, Schadensabwicklung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
19. Verbraucherstreitbeilegung
19.1 Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.2 Der Vermieter bemüht sich, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit dem Mieter direkt zu klären.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.