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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sikorad, André Sikora-Klecha,  (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Bei Fragen erreichen Sie uns grundsätzlich per Telefon unter: 01523 422 06 23, oder mithilfe des Kontaktformulars auf unserer Webseite.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, sollte bei den Produkten etwas anderes vermerkt sein. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Mieter kann aus dem Sortiment des Vermieters Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Mieter innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [Jetzt verbindlich buchen] gibt der Mieter einen verbindlichen Antrag zur Miete der im Warenkorb befindlichen Fahrgeschäfte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Mieter die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Vermieter schickt daraufhin dem Mieter eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird und die der Mieter über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Mieters beim Vermieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

3.4. Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung über die Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 7 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Vermieter eingegangen ist, tritt der Vermieter vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Vermieter keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Mieter und Vermieter ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkasse Zahlungen erfolgt daher längstens für 7 Kalendertage.

4. Preise
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Vermieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Lieferung, Verfügbarkeit
5.1. Als Zahlungsmethode steht die Barzahlung, sowie die Kartenzahlung bei Übergabe zur Verfügung.

5.2. Sollte das gemietete Fahrgeschäft unerwartet nicht verfügbar sein, so kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Eine Lösung der Situation ist aber grundsätzlich erstrebenswert.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur
Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung
stehenden Zahlungsmittel auf der Warenkorbseite unterrichtet.

6.2. Eine Bezahlung auf Rechnung ist ausgeschlossen. Die Bezahlung muss
immer im Voraus stattfinden, da die Vermietung nur dann Zustandekommen kann.
Eine Zahlung per Nachnahme erfordert die Barzahlung am Abholort. Erst nach
erfolgreicher Zahlung kommt der Mietvertrag zustande.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B.
Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der
Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der
Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem
gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Fahrgeschäfte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters und werden nur für den gemieteten Zeitraum zur Nutzung bereitgestellt.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Vermieter vermieteten Fahrgeschäften nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Vermieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Vermieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Vermieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Vermieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Mieter erhält nach erfolgreicher Bestellung eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen zu den gebuchten Leistungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für seine Unterlagen. Zudem kann der Mieter alle Informationen zu unseren Allgemeinen Geschätsbedingungen und Datenschutzbestimmungen unserer Webseite entnehmen.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2. Vertragssprache ist deutsch.

11.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Ergänzende Bedingungen zum Verleih

12.1 Die Fahrgeschäfte und ihre Nutzung

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrgeschäftes an, dass es sich mitsamt seinem Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.

Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Lastenräder dürfen nur mit bis zu zwei Kindern, im angeschnallten Zustand, genutz werden.

12.2 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrgeschäft pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrgeschäftes dem Vermieter mitzuteilen.

Sollte eine derartige Meldung ausbleiben, werden dem Mieter evtl. Mängel pauschal in Rechnung gestellt.

12.3 Reparatur

Alle Reparaturen an den Fahrgeschäften werden grundsätzlich vom Vermieter durchgeführt, oder in Auftrag gegeben. Eigenmächtige Reparaturen sind nicht erlaubt und können vom Vermieter kostenpflichtig ersetzt werden. Eine Wartung ist Bestandteil unserer regelmäßig durchgeführten Instandhaltung.

Beschädigungen, die vom Mieter verursacht werden, werden durch den Vermieter repariert und dem Mieter, sofern er Verursacher der Schäden ist, in Rechnung gestellt.

12.4 Unfall

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, sobald das Fahrgeschäft in einen Unfall verwickelt wurde. In diesem Fall ist ein ausführlicher Bericht zum Unfallhergang, inkl. Skitzen, und eine Auflistung aller beteiligten Personen (Namen, Wohnort und Personalausweisnummer) vom Mieter zu erstellen und an den Vermieter zu überreichen.

Der Vermieter kommt nicht für evtl. Schäden auf. Ebenso ist der Unfallgegner nicht Leistungserbringer für Reparaturen am geliehenen Material.

12.5 Haftung

Alle Fahrgeschäfte aus der Vermietung werden vor Auslieferung auf Schadenfreiheit und sichere Funktionalität geprüft. Nur bei vorsätzlichem Handeln durch den Vermieter ist dieser für Schäden haftbar zu machen. Bei Übergabe erhält der Mieter ein Übergabeprotokoll, in welchem er auf Vorschäden hingewiesen wird. Er ist während der gesamten Mietzeit für den Zustand des Fahrgeschäfts verantwortlich und muss für neue Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang haften. Die Fahrgeschäfte sind grundsätzlich gegen Diebstahl versichert.

Voraussetzung ist, dass der Mieter dieses stets mit den mitgelieferten Schlössern vor Diebstahl schützt und das Fahrgeschäft an einem sicheren Ort
befestigt und lagert. Bei fahrlässigem Umgang, im Falle eines Diebstahls, haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert des entwendeten Fahrgeschäftes.

12.6 Rückgabe des Fahrrades

Der Mieter muss das Fahrgeschäft am Ende seiner Mietzeit innerhalb der auf der Webseite angegebenen Rückgabezeit am entsprechenden Rückgabeort zurückgeben. Eine Rückgabe außerhalb der vorgegebenen Zeiten ist nicht möglich. Erscheint der Mieter am Rückgabetag nicht rechtzeitig am Rückgabeort, so wird die Mietzeit automatisch um einen Tag verlängert und der Mitpreis mit einer Ausfallgebühr um 50% erhöht. Ein entstehender wirtschaftlicher Schaden und eventuelle Mehrkosten für den Vermieter sind vom Mieter zu tragen.

Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

12.7 Stornierung der Buchung oder einzelner Bestandteile

Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Buchungsbeginn werden mit einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises abgerechnet. Stornierungen, die länger als 7 Tage vor dem Mitzeitbeginn liegen, sind kostenfrei.

12.8 Salvatorische Klausel

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Als Gerichtsstand wird Lübeck vereinbart.